Strategie für Qualitätsregister im Gesundheitswesen veröffentlicht
Im Zielsteuerungsvertrag 2024-2028 ist die Entwicklung einer Registerstrategie verankert. Durch die vorliegende „Strategie für Qualitätsregister im Gesundheitswesen“ wird ein systematischer und transparenter Prozess auf Bundesebene implementiert, der die Struktur bestehender Register, die Einrichtung etwaiger neuer Qualitätsregister und die Kriterien zur Registerführung regeln soll. Die definierte Meta-Governance ermöglicht eine strukturierte und transparente Herangehensweise zur Einrichtung neuer bundesweiter Qualitätsregister sowie zur Weiterentwicklung bestehender. Die neun entwickelten Qualitätskriterien sollen eine qualitativ hochwertige Registerführung sowie eine hohe Datenqualität und -vollständigkeit sichern.
Die Strategie für Qualitätsregister im Gesundheitswesen verfolgt die nachstehend angeführten Ziele:
- gemeinsames Verständnis bezüglich der Definition von Qualitätsregistern
- strukturierte Herangehensweise zur Konzipierung, Einrichtung und Führung von Qualitätsregistern
- Festlegung von Governance und Finanzierung/Finanzierungsmöglichkeiten
- transparente Bewertung und Priorisierung von Registervorhaben
- Sicherstellung hoher Datenqualität in den Qualitätsregistern
- Aufbau eines Beteiligungsprozesses (Implementierung, Betrieb)
- Erhöhung der internen und externen Transparenz
Eckpfeiler der Meta-Governance sowie die neun Qualitätskriterien sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst:
Quelle und Darstellung: BMASGPK und GÖG
Der Veröffentlichung der Strategie für Qualitätsregister folgt ein (jährlicher) Einmelde-, Bewertungs-, Priorisierungs- und Entscheidungsprozess zur Einrichtung neuer bzw. zur Erweiterung bereits bestehender Qualitätsregister (ohne bundesgesetzliche Rechtsgrundlage). Die Strategie soll alle 5 Jahre auf ihren Aktualisierungsbedarf geprüft werden.
