Qualitätsberichterstattung (QBE)
Qualitätsberichterstattung (QBE)
Seit der Novellierung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten im Jahr 2011 sind Krankenanstalten dazu verpflichtet, an der österreichweiten Qualitätsberichterstattung (QBE) teilzunehmen. Dazu zählen Einrichtungen der Akutversorgung, der stationären Rehabilitation, Krankenanstalten der Langzeitversorgung und Genesung/Prävention als auch selbstständige Ambulatorien. Im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur werden von der GÖG in regelmäßigen Abständen Informationen zu verschiedenen Qualitätsthemen, wie etwa zu Qualitätsmodellen, Patienten‐ und Mitarbeiterbefragungen oder zum Beschwerde- und Risikomanagement der Krankenanstalten, über eine zugangsgeschützte Web-Plattform erfasst. Die Eingaben werden danach anonymisiert, in österreichweiten Berichten zusammengefasst und über die Website der Qualitätsplattform (siehe unten) veröffentlicht.
Teilnehmende Einrichtungen, Krankenanstaltenträger und Vertreter:innen der Länder erhalten damit die Möglichkeit, sich mit aggregierten Ergebnissen (z. B. Österreich gesamt) zu vergleichen, um daraus etwaige Verbesserungen für die eigene(n) Einrichtung(en) abzuleiten.
Ausgewählte Befragungsergebnisse werden im Portal Kliniksuche.at veröffentlicht.