QSP – Qualitätssicherung in der Praxis

Qualität in der Praxis ist ein wesentlicher Baustein, um eine optimale Versorgung von Patientinnen und Patienten im niedergelassenen Bereich zu gewährleisten. Die Qualitätssicherung bietet hierfür ein Instrument, das jeder Ärztin und jedem Arzt unterstützend zur Seite steht.
Durch die Zusammenarbeit der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) und des Bundesinstituts für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) beauftragt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) und den Ärztinnen und Ärzten bietet sich die Chance, gemeinsam und auf Augenhöhe Verbesserungspotenziale zu erkennen und umzusetzen.
Weiterführende Inhalte
Mit Jänner 2024 ist die neue Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 in Kraft getreten, wodurch es bei der Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich zu Änderungen im Ablauf von der Selbstevaluierung bis hin zum Zertifikat kommt.
Jede niedergelassene Ärztin und jeder niedergelassene Arzt muss ihre oder seine Ordination oder Gruppenpraxis selbst evaluieren. Dazu wird von der ÖQMED ein eingeschriebener Brief verschickt, in dem persönliche Zugangsdaten zur Anmeldung an einem Online-Fragebogen enthalten sind.
Das BIQG ist im Auftrag des für Gesundheit zuständigen Ministeriums seit 2024 für die Organisation der Vor-Ort-Besuche von Ordinationen zuständig. Diese finden im Rahmen der Stichprobenüberprüfungen oder als spezifischer Vor-Ort-Besuch nach begründeter Anregung statt.
Um ein hochwertiges österreichweites Netzwerk an Peers zur Verfügung zu haben, können sich Ärztinnen und Ärzte mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung im niedergelassenen Bereich beim BIQG bewerben.
Das für Gesundheit zuständige Bundesministerium ist unter anderem auch für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zuständig und im Rahmen dessen Auftraggeber des BIQG. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der geltenden Qualitätssicherungsverordnung (QS-VO) österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen durch.
Was Ärztinnen und Ärzte sowie Peers über die Vor-Ort-Besuche und die Arbeit im QSP-Team sagen.
Wie kann ich ein PEER werden? Was wird bei der Selbstevaluierung überprüft?
Was passiert, wenn in meiner Ordination ein Mangel festgestellt wird? Auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Qualitätssicherung in Praxen gibt es hier Antworten.
Im Sinne der Weiterentwicklung freuen wir uns, wenn Sie uns Anregungen oder Ideen hinsichtlich Qualitätssicherung in der Praxis mitteilen möchten. Das Team der BIQG steht für Fragen und anliegen gerne zur Verfügung.