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Nationale Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

Gesundheitsziele Österreich

Die Österreichischen Gesundheitsziele identifizieren Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen in Österreich. Als zentrale Public Health Strategie geben diese den Rahmen in den unterschiedlichen Politikfeldern bis zum Jahr 2032 vor. Eines der Ziele (Gesundheitsziel 10) ist die Sicherstellung einer „qualitativ hochstehenden und leistbaren Gesundheitsversorgung für alle“. 

Mehr zu den Österreichischen Gesundheitszielen (gesundheitsziele-oesterreich.at)

Patient:innensicherheitsstrategie

Die Patient:innensicherheitsstrategie soll das Bewusstsein für Patientensicherheit erhöhen und dazu beitragen Behandlungsrisiken zu minimieren. Die Strategie unterstützt Entscheidungsträger und Gesundheitsdiensteanbieter:innen und dient als Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten.

Mehr Informationen zur Patient:innensicherheitsstrategie

Mehr zur Patientensicherheitsstrategie (BMASGPK)

Qualitätsstrategie

Die österreichische Qualitätsstrategie bildet die Grundlage koordinierter Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitssystem. Die Strategie wurde im Jahr 2025 im Rahmen eines breiten partizipativen Prozesses von der Zielsteuerung-Gesundheit aktualisiert.

Mehr Informationen zur Qualitätsstrategie

Mehr zur Qualitätsstrategie (BMASGPK)

Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme 2.0

Die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme (QMS) im Gesundheitswesen wurden erstmals 2014 entwickelt und bilden seither die Grundlage für die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung sowie einen Orientierungsrahmen für alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen. Für die Aktualisierung der Mindestanforderungen 2.0 wurde 2025 ein Entwurf von einer Projektgruppe aus Expertinnen und Experten von Bund, Ländern und Sozialversicherung auf Basis der bisherigen Mindestanforderungen, Patientensicherheits- und Qualitätsstrategien sowie nationale und internationale Qualitätsnormen und -standards erarbeitet. Nach einer breit angelegten fachlichen Konsultation und mehreren Expertenreviews wurde der Entwurf überarbeitet und finalisiert. Die nun vorliegenden Mindestanforderungen umfassen sechs Grundelemente – von der Führungsverantwortung bis zur kontinuierlichen Verbesserung – sowie übergreifende Prinzipien eines Qualitätsmanagementsystems.

Die Mindestanforderungen 2.0 sind bewusst allgemein formuliert, sodass sie für alle GDA gelten; für die praktische Umsetzung müssen sie jedoch an Größe, Versorgungsbereich und Leistungsspektrum der jeweiligen Einrichtung angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Qualitätsberichterstattung unter Einbindung fachlich qualifizierter Expertinnen und Experten und wird in einen auf die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen GDA zugeschnittenen Fragebogen überführt. Die Umsetzung wird von den GDA selbst anhand dieses Fragebogens bewertet; ergänzend können externe Prüfungen erfolgen. GDA, die nicht an der verpflichtenden Qualitätsberichterstattung teilnehmen, setzen die Mindestanforderungen eigenverantwortlich entsprechend ihren eigenen Strukturen und Abläufen um.

Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme 2.0

Weitere langfristige Strategien des Bundes zu ausgewählten Themenfeldern im Bereich der Gesundheit bestehen in Form von nationalen Aktionsplänen bzw. Gesundheitsstrategien. Die darin beschriebenen Herausforderungen bzw. Handlungsfelder sowie konkretisierte Zielformulierungen und Maßnahmen tragen zur Qualitätsarbeit in den entsprechenden Bereichen bei.