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Mindestanforderungen an Qualitäts­management­systeme - ein Interview

Zum Einstieg: Kannst du dich kurz vorstellen?

Mein Name ist Brigitte Domittner. Seit 2009 arbeite ich bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) im Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin. Meine zentralen Arbeitsbereiche sind die nationale Qualitätsberichterstattung sowie die Integrierte Versorgung, mit denen ich mich seit vielen Jahren intensiv beschäftige.

Ursprünglich bin ich diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Berufsbegleitend habe ich Pflegewissenschaft und Public Health studiert. Besonders geprägt haben mich jedoch meine Ausbildungen im Qualitäts‑ und Risikomanagement. Hier wurde mir gezeigt, wie man mit oft sehr einfachen Mitteln Qualität und Sicherheit im Arbeitsalltag verbessern kann. Seitdem begleitet mich dieses Thema durch meine berufliche Laufbahn inzwischen seit fast drei Jahrzehnten – zunächst in der stationären Krankenversorgung und heute bei der Gesundheit Österreich.

Was versteht man unter den - vielleicht ein bisschen abstrakten - Begriffen Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme? 

Qualitätsmanagement bedeutet, dass eine Organisation ihre Abläufe bewusst plant, steuert und regelmäßig überprüft. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung laufend zu verbessern und Patientensicherheit zu gewährleisten. Einfach gesagt: Qualität soll nicht dem Zufall überlassen bleiben. Ein Qualitätsmanagementsystem ist der Rahmen dafür. Es legt fest, wie Qualitätsarbeit im Alltag organisiert wird – also welche Strukturen, Verantwortlichkeiten, Abläufe und Dokumentationen es gibt, damit Qualitätsarbeit systematisch umgesetzt werden kann.

Was sind die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme und für wen gelten sie?

Die Mindestanforderungen legen fest, welche grundlegenden Elemente ein Qualitätsmanagementsystem enthalten muss. Dazu gehören unter anderem Führung, Patientenorientierung, strukturierte Abläufe, Risiko- und Qualitätsverbesserung sowie die Einbindung der Mitarbeitenden. 

Die Mindestanforderungen gelten für alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen – also etwa für Krankenhäuser, Ambulatorien oder Arztpraxen. Damit schaffen sie eine gemeinsame Grundlage für Qualität im Gesundheitswesen für alle Versorgungsbereiche. Wichtig ist: Die Mindestanforderungen sind bewusst allgemein formuliert. Um diese umzusetzen, müssen sie an die jeweiligen Gegebenheiten der verschiedenen Gruppen von Gesundheitsdiensteanbieter:innen angepasst werden.

Wie kann man sich die praktische Umsetzung der Mindestanforderung vorstellen und wo sind dabei die Herausforderungen?

Wie bereits erwähnt, sind die Mindestanforderungen bewusst allgemein formuliert, damit sie für alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen gelten. Gleichzeitig ist ihre Umsetzung flexibel gestaltet, um unterschiedliche Strukturen und Versorgungsbereiche zu berücksichtigen. 

Eine zentrale Rolle spielt dabei die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung, an der beispielsweise Krankenhäuser, Ambulatorien sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte teilnehmen. Für die Umsetzung wird ein Fragebogen zur Selbstbewertung eingesetzt. Dieser basiert auf den Mindestanforderungen, die für die jeweilige Art von Gesundheitsdiensteanbieter:innen konkretisiert und angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt gemeinsam mit Expertinnen und Experten, damit die jeweiligen Rahmenbedingungen bestmöglich berücksichtigt werden.

Die Gesundheitsdiensteanbieter:innen schätzen im Rahmen der Berichterstattung selbst ein, wie gut sie die Anforderungen bereits erfüllen. Im niedergelassenen Bereich gibt es zusätzlich auch externe Prüfungen. Wichtig ist dabei: Der Fokus liegt nicht auf Kontrolle, sondern auf Weiterentwicklung. Die Ergebnisse zeigen, wo Gesundheitsdienste bereits gut aufgestellt sind und wo noch Verbesserungspotenzial besteht.

Welche Rolle spielen Patientinnen und Patienten selbst im Qualitätsmanagement – zum Beispiel durch Feedback oder Beschwerden?

Patientinnen und Patienten spielen eine wichtige Rolle im Qualitätsmanagement. Ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Erfahrungen helfen dabei, die Versorgung weiter zu verbessern und an den tatsächlichen Anforderungen auszurichten. Sie können Rückmeldungen geben – etwa über Feedbacksysteme, Beschwerden oder persönliche Gespräche. 

Diese Rückmeldungen müssen erfasst und ausgewertet werden, um daraus Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Auf diese Weise tragen Patientinnen und Patienten aktiv dazu bei, die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln. Das aktive Einbeziehen von Patientinnen und Patienten ist eines der zentralen Elemente der Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme, weil es Qualität sichtbar macht und Weiterentwicklung ermöglicht.

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Ärtz:innen stehen im Kreis und halten die Hände übereinander